Die zwei Foerder-Toepfe
Fuer barrierefreie Bad-Sanierungen gibt es 2026 zwei separate Foerder-Programme, die sich meist kombinieren lassen:
- KfW 455-B (Barrierereduzierung) — Zuschuss bis 6.250 EUR pro Wohneinheit fuer: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, breite Tueren, WC-Hoehe 46-48 cm.
- Pflegekasse Paragraph 40 — Bis 4.180 EUR Zuschuss bei Pflegegrad - zusaetzlich zur KfW-Foerderung moeglich, wenn der Umbau pflegerelevant ist.
Häufige Fragen
Muss ich einen Pflegegrad haben?
Fuer die KfW 455-B nein - der Zuschuss ist unabhaengig vom Alter oder Pflege-Status. Fuer die Pflegekasse Paragraph 40 ja (mindestens Pflegegrad 1).
Was ist der Mindest-Standard fuer ein barrierefreies Bad?
Bodengleiche Dusche mind. 120 x 120 cm, rutschfeste Fliesen (R10-R11), Tueren mind. 80 cm breit, WC-Hoehe 46-48 cm, ausreichende Bewegungsflaeche (mind. 120 cm vor Sanitaerobjekten).
Wann muss ich den Antrag stellen?
IMMER vor Auftragsvergabe an den Handwerker - sonst verfaellt die Foerderung.
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