§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Handwerker-AGB") regeln das Rahmenvertragsverhältnis zwischen der Wattgrün GmbH als Betreiberin der Vermittlungsplattform Sanierdirekt (nachfolgend „Sanierdirekt", „Plattform" oder „wir") und dem registrierten Handwerks- bzw. Fachbetrieb (nachfolgend „Handwerker" oder „Nutzer") über die Nutzung der Plattform.
(2) Die Handwerker-AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigt der Handwerker, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 13 BGB liegt nicht vor.
(3) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Handwerkers wird widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Nutzungshandlung gültige Fassung dieser Handwerker-AGB. Änderungen richten sich nach § 18.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Plattform: das unter sanierdirekt.de und zugehörigen Diensten bereitgestellte Online-Angebot zur Vermittlung von Sanierungs- und Bauleistungen.
(2) Kunde: die anfragende Person (in der Regel Verbraucher), die über die Plattform Angebote für eine Sanierungsleistung einholt.
(3) Anfrage: die vom Kunden über die Plattform erstellte Leistungsanfrage.
(4) Vermittlung: das Zusammenführen von Kunde und Handwerker über die Plattform, einschließlich Matching, Benachrichtigung, Angebots- und Kommunikationsfunktionen.
(5) Werkvertrag: der zwischen Kunde und Handwerker unmittelbar zustande kommende Vertrag über die Erbringung der Sanierungs-/Bauleistung.
(6) Vermittlungsprovision: die für eine erfolgreiche Vermittlung an uns zu zahlende Vergütung gemäß § 9.
§ 3 Leistungen der Plattform und Rolle von Sanierdirekt
(1) Sanierdirekt betreibt einen digitalen Marktplatz und erbringt ausschließlich Vermittlungs- und Plattformleistungen. Hierzu gehören insbesondere die Entgegennahme von Kundenanfragen, das automatisierte Matching passender Handwerker anhand von Postleitzahl/Radius, Leistungskategorie, Kapazität und Ranking, die Benachrichtigung der Handwerker, die Bereitstellung von Funktionen zur strukturierten Angebotsabgabe, ein Nachrichten-/Chatsystem sowie die Archivierung von Angeboten und Nachrichten im Nutzerkonto.
(2) Sanierdirekt ist zu keinem Zeitpunkt Partei des zwischen Kunde und Handwerker geschlossenen Werkvertrags. Wir schulden weder die handwerkliche Leistung noch deren Qualität, Mangelfreiheit, Termintreue oder Preis. Wir übernehmen keine Bürgschaft, Garantie, Gewährleistung oder Vertretung für den Handwerker und geben keine Empfehlung einzelner Handwerker im eigenen Namen ab.
(3) Ein Anspruch des Handwerkers auf Zuweisung einer bestimmten Anzahl von Anfragen, auf Aufträge oder auf einen bestimmten Umsatz besteht nicht. Das Matching erfolgt nach den jeweils gültigen, sachlichen Kriterien der Plattform.
(4) Wir sind berechtigt, Funktionen, Darstellung und Ranking-Logik der Plattform fortzuentwickeln, sofern der Kern der Vermittlungsleistung erhalten bleibt und berechtigte Interessen des Handwerkers angemessen berücksichtigt werden.
(5) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht. Wartungsarbeiten, Störungen und Ausfälle können die Erreichbarkeit vorübergehend einschränken.
§ 4 Registrierung und Zustandekommen des Rahmenvertrags
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Der Handwerker macht dabei wahrheitsgemäße und vollständige Angaben, insbesondere zu Firma, Ansprechperson, Kontaktdaten, Handwerkskammer-/Handwerksrollennummer, Gewerbeanmeldung, USt-IdNr., Bankverbindung, Leistungskategorien, Einsatzgebiet (PLZ/Radius) und Kapazität.
(2) Mit Absenden der Registrierung gibt der Handwerker ein Angebot auf Abschluss des Rahmenvertrags ab. Der Rahmenvertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos durch Sanierdirekt nach erfolgreicher Verifizierung (§ 5) zustande. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(3) Im Registrierungsprozess bestätigt der Handwerker durch gesonderte, jeweils protokollierte Zustimmungen insbesondere: (a) die Geltung dieser Handwerker-AGB, (b) die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise, (c) die Vermittlungsprovision von 5 % netto gemäß § 9 sowie (d) die Verpflichtung zur ausschließlichen Abwicklung vermittelter Kontakte über die Plattform gemäß § 10.
(4) Der Handwerker hält seine Kontodaten aktuell und schützt seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter. Handlungen, die über das Konto vorgenommen werden, sind ihm zurechenbar.
§ 5 Verifizierung und Qualifikationsnachweise
(1) Vor der Freischaltung prüft Sanierdirekt die Angaben des Handwerkers in zumutbarem Umfang, insbesondere anhand öffentlich zugänglicher Register (Handelsregister, Handwerksrolle) sowie der hochgeladenen Nachweise (u. a. Gewerbeanmeldung). Eine Rückruf-Verifizierung kann erfolgen.
(2) Die Verifizierung ist eine formale Plausibilitäts- und Registerprüfung. Sie stellt keine Prüfung der fachlichen Qualität, Bonität, Zuverlässigkeit oder Mangelfreiheit der Werkleistungen des Handwerkers dar und begründet keine dahingehende Zusicherung gegenüber Kunden oder Dritten.
(3) Für Leistungen mit besonderen Anforderungen hält der Handwerker die erforderlichen Nachweise vor und lädt sie auf Anforderung hoch, insbesondere den Sachkundenachweis nach TRGS 519 bei Asbestarbeiten. Ohne gültigen Nachweis darf der Handwerker entsprechende Anfragen nicht beanspruchen; wir sind berechtigt, ihn für solche Kategorien nicht freizuschalten.
(4) Der Handwerker ist verpflichtet, uns wesentliche Änderungen (z. B. Wegfall der Eintragung, Entzug von Erlaubnissen, Insolvenzantrag) unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Pflichten des Handwerkers
(1) Der Handwerker sichert zu, in der Handwerksrolle eingetragen bzw. gleichwertig qualifiziert zu sein, über einen gültigen Gewerbebetrieb zu verfügen und die für seine Leistungen geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften einzuhalten (u. a. Handwerksordnung, einschlägige Arbeitsschutz-, Umwelt- und Entsorgungsvorschriften, bei Asbest TRGS 519).
(2) Der Handwerker macht wahrheitsgemäße Angaben zu Qualifikation, Referenzen und Kapazität und beansprucht nur Anfragen, die er fachlich und terminlich bedienen kann.
(3) Der Handwerker bemüht sich um eine zeitnahe Reaktion auf neue Anfragen; angestrebt wird eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Angebote sind in der von der Plattform vorgegebenen strukturierten Form (u. a. Netto-/Bruttopreis, Ausführungsdauer, Zahlungsziel) abzugeben.
(4) Der Handwerker verhält sich gegenüber Kunden und Sanierdirekt sachlich und lauter. Unzutreffende Preis- oder Leistungsangaben, unlautere Werbung, das Umgehen von Plattformfunktionen sowie jede Beeinträchtigung der technischen Sicherheit der Plattform sind untersagt.
(5) Sämtliche Kommunikation mit dem Kunde bis zum Vertragsschluss ist über die Plattform zu führen. Der Handwerker unterlässt es, den Kunde zur Abwicklung außerhalb der Plattform zu bewegen (§ 10).
(6) Der Handwerker stellt Sanierdirekt von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorstehenden Pflichten oder auf der von ihm erbrachten Werkleistung beruhen, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 7 Anfragen, Matching und Angebotsabgabe
(1) Bei einer neuen passenden Anfrage benachrichtigt Sanierdirekt die anhand der Matching-Kriterien ausgewählten Handwerker (u. a. per E-Mail und – bei erteilter Einwilligung – per WhatsApp).
(2) Anfragen können von einer begrenzten Anzahl Handwerker beansprucht werden (in der Regel maximal drei bis fünf pro Anfrage, nach dem Prinzip „first come, first served"). Nach dem Beanspruchen erhält der Handwerker Zugriff auf die Details der Anfrage einschließlich der Kontaktdaten des Kunden zum Zweck der Angebotserstellung.
(3) Die im Rahmen einer Anfrage übermittelten Kunden- und Projektdaten (einschließlich etwaiger Fotos) darf der Handwerker ausschließlich zur Bearbeitung dieser konkreten Anfrage und zur Erfüllung eines daraus entstehenden Werkvertrags verwenden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zu eigener Werbung oder Weitergabe an Dritte, ist unzulässig. Der Handwerker ist hinsichtlich dieser Daten eigenständig datenschutzrechtlich verantwortlich.
(4) Der Handwerker kann eine beanspruchte Anfrage über die Plattform mit einem strukturierten Angebot beantworten. Das Angebot ist verbindlich nach Maßgabe der darin gemachten Angaben.
§ 8 Zustandekommen des Werkvertrags zwischen Kunde und Handwerker
(1) Nimmt der Kunde ein Angebot des Handwerkers über die Plattform an (elektronische Willenserklärung, einfache elektronische Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung), kommt der Werkvertrag unmittelbar zwischen Kunde und Handwerker zustande. Vertragsinhalt ist das jeweilige Angebot des Handwerkers.
(2) Sanierdirekt ist an diesem Werkvertrag nicht beteiligt. Rechte und Pflichten aus dem Werkvertrag – einschließlich Gewährleistung, Termintreue, Zahlung des Werklohns und Haftung – bestehen ausschließlich zwischen Kunde und Handwerker.
(3) Nachträge und Erweiterungen zum vermittelten Auftrag sollen ebenfalls über die Plattform dokumentiert werden. Für die provisionsrelevante Behandlung gilt § 9.
§ 9 Vermittlungsprovision
(1) Für jeden über die Plattform zustande gekommenen Werkvertrag schuldet der Handwerker Sanierdirekt eine Vermittlungsprovision in Höhe von 5,00 % (netto) der Netto-Auftragssumme des Angebots. Über die Plattform dokumentierte Nachträge zu diesem Auftrag erhöhen die Berechnungsgrundlage entsprechend.
(2) Die Provision entsteht mit der Annahme des Angebots durch den Kunden in der Plattform und ist mit Rechnungsstellung fällig. Sanierdirekt stellt dem Handwerker die Provision als Rechnung (PDF, elektronisch) mit gesondert ausgewiesener deutscher Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
(3) Die Vermittlungsprovision ist eine Vergütung für die Vermittlungs- und Plattformleistung von Sanierdirekt. Sie fällt nicht unter das Reverse-Charge-Verfahren für Bauleistungen (§ 13b UStG), da Sanierdirekt keine Bauleistung, sondern eine Vermittlungsleistung erbringt.
(4) Gerät der Handwerker mit der Zahlung in Verzug, ist Sanierdirekt berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB und Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.
(5) Die Provisionspflicht entfällt nicht dadurch, dass der Werkvertrag später einvernehmlich aufgehoben, abgeändert oder außerhalb der Plattform fortgeführt wird, sofern der Erstkontakt über die Plattform vermittelt wurde. Wird ein bereits angenommener Auftrag nachweislich vollständig und ohne Ersatzgeschäft rückabgewickelt, bevor mit der Leistung begonnen wurde, kann der Handwerker die Erstattung der hierauf entfallenden Provision verlangen; die Einzelheiten und Nachweispflichten sind gegenüber Sanierdirekt darzulegen.
(6) Eine Aufrechnung gegen Provisionsforderungen ist dem Handwerker nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet.
§ 10 Ausschließliche Abwicklung über die Plattform (Umgehungsverbot)
(1) Der Handwerker verpflichtet sich, jeden über die Plattform vermittelten Kontakt und den daraus resultierenden Auftrag ausschließlich über die Plattform anzubahnen und abzuschließen. Insbesondere ist es untersagt, einen über die Plattform vermittelten Kunde dazu zu veranlassen oder mit ihm zu vereinbaren, den Auftrag außerhalb der Plattform zu schließen, um die Vermittlungsprovision zu umgehen oder zu verkürzen (z. B. durch Angebot eines Rabatts für den „Direktabschluss").
(2) Das Umgehungsverbot gilt für alle Aufträge, die auf einem über die Plattform vermittelten Erstkontakt beruhen, und wirkt für die Dauer von zwölf (12) Monaten ab der ersten Vermittlung dieses Kunden an den Handwerker fort. Es erfasst auch Folge- und Anschlussaufträge desselben Kunden, soweit sie in kausalem Zusammenhang mit der Vermittlung stehen.
(3) Vom Umgehungsverbot nicht erfasst sind Kundenbeziehungen, die der Handwerker nachweislich bereits vor der Vermittlung eigenständig unterhielt.
§ 11 Vertragsstrafe bei Umgehung
(1) Verstößt der Handwerker schuldhaft gegen das Umgehungsverbot nach § 10, verwirkt er für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % der jeweiligen Netto-Auftragssumme des umgangenen Auftrags, mindestens 5.000 EUR und höchstens 50.000 EUR je Auftrag. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, konkret nachgewiesenen Schadens bleibt unter Anrechnung der Vertragsstrafe vorbehalten.
(2) Die verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Anspruch auf die entgangene Vermittlungsprovision angerechnet.
(3) Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Umgehung (insbesondere aus dem Cross-Check nach § 7 der Plattformprozesse, aus der Kommunikation oder aus Angaben des Kunden), obliegt es dem Handwerker darzulegen und nachzuweisen, dass der betreffende Auftrag nicht auf einer Vermittlung über die Plattform beruht. Die gesetzliche Beweislastverteilung im Übrigen bleibt unberührt.
(4) Neben der Vertragsstrafe ist Sanierdirekt berechtigt, das Konto des Handwerkers nach Maßgabe des § 14 zu sperren oder den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Prüfhinweis: Höhe, Kombination aus Prozent- und Mindest-/Höchstbetrag sowie die Beweislastregelung sind an der AGB-Kontrolle (§ 307 BGB) und der BGH-Rechtsprechung zu Vertragsstrafen auszurichten und vor Verwendung anwaltlich zu bestätigen.
§ 12 Boost-Abonnements (optionale Sichtbarkeitsleistungen)
(1) Der Handwerker kann optional kostenpflichtige Sichtbarkeitsleistungen („Boost") buchen. Diese erhöhen die Wahrscheinlichkeit und/oder die Platzierung im Matching, garantieren jedoch keinen konkreten Auftrag, keine bestimmte Anzahl an Anfragen und keinen Umsatz. Der Boost ist mit einer bezahlten Werbe-/Reichweitenleistung vergleichbar; ein Erfolg wird nicht geschuldet.
(2) Es werden folgende monatliche Stufen angeboten (Preise netto zzgl. USt): Bronze 199 EUR (erhöhte Match-Wahrscheinlichkeit), Silber 399 EUR (weiter erhöhte Match-Wahrscheinlichkeit sowie zeitlicher Anfrage-Vorlauf) und Gold 699 EUR (höchste Sichtbarkeit, Top-Platzierung sowie Auszeichnungs-Badge). Der jeweils aktuelle Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Plattform.
(3) Das Boost-Abonnement wird monatlich abgerechnet und per SEPA-Lastschrift oder Karte eingezogen. Es verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat und ist mit einer Frist von einem Tag zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats in Textform bzw. über die Plattform kündbar. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Monat werden nicht anteilig erstattet.
(4) Die Badge-Vergabe („Ausgezeichnet" o. ä.) ist an sachliche, für alle Handwerker gleiche Kriterien geknüpft und darf nicht in irreführender Weise verwendet werden.
Prüfhinweis: Positionierung als bezahlte Werbeleistung (kein Glücksspiel i. S. d. § 3 GlüStV, keine unlautere Vergütung i. S. d. UWG) sowie die Kündigungsregel sind anwaltlich zu bestätigen.
§ 13 Bewertungen
(1) Sanierdirekt kann ein Bewertungssystem bereitstellen. Bewertungen dürfen nur von verifizierten Kunden mit einer im System dokumentierten Auftragshistorie abgegeben werden (in der Regel Sterne von 1 bis 5 nebst Freitext).
(2) Der Handwerker erhält die Möglichkeit, auf eine ihn betreffende Bewertung einmalig sachlich zu erwidern. Ein Anspruch auf Löschung zulässiger, von einer Meinungsäußerung gedeckter Bewertungen besteht nicht.
(3) Sanierdirekt löscht oder sperrt Bewertungen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen (insbesondere Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, § 823 BGB). Für gemeldete Bewertungen gilt das Melde- und Prüfverfahren (Notice-and-Take-Down) nach den Plattformregeln.
(4) Sanierdirekt ist als Diensteanbieter nicht verpflichtet, Bewertungen vorab zu überwachen, wird aber bei konkretem Hinweis auf eine Rechtsverletzung tätig.
§ 14 Sperrung, Einschränkung und Ausschluss
(1) Sanierdirekt ist berechtigt, das Konto des Handwerkers ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren oder einzuschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen diese Handwerker-AGB, gegen gesetzliche Vorschriften oder für eine Gefährdung von Kunden, Dritten oder des Plattformbetriebs vorliegen (insbesondere bei Umgehung nach § 10, bei gehäuften berechtigten Beschwerden, bei fehlenden Qualifikationsnachweisen oder bei Zahlungsverzug).
(2) Vor einer dauerhaften Sperrung wird Sanierdirekt den Handwerker – soweit nicht Gefahr im Verzug besteht oder gesetzliche Pflichten entgegenstehen – über die maßgeblichen Gründe informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 16) sowie die Geltendmachung weitergehender Ansprüche (u. a. Provision, Vertragsstrafe) bleiben unberührt.
(4) Bereits entstandene Zahlungsansprüche von Sanierdirekt bleiben von einer Sperrung oder Beendigung unberührt.
§ 15 Haftung von Sanierdirekt
(1) Sanierdirekt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Handwerker regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Sanierdirekt haftet nicht für das Zustandekommen, den Inhalt, die Durchführung oder die Mängelfreiheit der zwischen Kunde und Handwerker geschlossenen Werkverträge und nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Kunden. Für vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform infolge von Wartung, höherer Gewalt oder von Sanierdirekt nicht zu vertretender Störungen wird nicht gehaftet.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Sanierdirekt.
§ 16 Laufzeit und Kündigung des Rahmenvertrags
(1) Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform bzw. über die Plattform ordentlich gekündigt werden. Das Boost-Abonnement (§ 12) wird hiervon nicht berührt und ist gesondert nach den dortigen Regeln zu kündigen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Sanierdirekt liegt insbesondere bei Umgehung (§ 10), bei erheblichem oder wiederholtem Verstoß gegen diese Handwerker-AGB, bei unrichtigen Angaben im Verifizierungsprozess oder bei nachhaltigem Zahlungsverzug vor.
(3) Bereits entstandene Provisions-, Vertragsstrafen- und sonstige Zahlungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt und werden mit Wirksamwerden der Kündigung fällig.
(4) Nach Beendigung wird das Konto deaktiviert. Für die Löschung bzw. Aufbewahrung von Daten gelten die gesetzlichen Fristen und die Datenschutzhinweise (§ 17).
§ 17 Datenschutz
(1) Sanierdirekt verarbeitet personenbezogene Daten des Handwerkers und der über ihn handelnden Personen nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, eingesetzten Auftragsverarbeitern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter [Link].
(2) Soweit der Handwerker im Rahmen einer Anfrage Zugriff auf Kundendaten erhält (§ 7), ist er hinsichtlich der weiteren Verarbeitung dieser Daten eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und hält die einschlägigen Vorschriften eigenverantwortlich ein.
§ 18 Änderungen dieser AGB
(1) Sanierdirekt kann diese Handwerker-AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Rahmenbedingungen, einer Erweiterung des Leistungsangebots oder zur Beseitigung von Unklarheiten erforderlich ist und der Handwerker hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Handwerker mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) oder über die Plattform mitgeteilt. Widerspricht der Handwerker nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung und nutzt er die Plattform weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist jede Partei zur ordentlichen Kündigung nach § 16 berechtigt.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag ist – soweit der Handwerker Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz der Wattgrün GmbH. Sanierdirekt ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Handwerkers zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Rahmenvertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Handwerker-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.